Landesregierung verabschiedet neuen Gesetzentwurf für elektronische Pflichtexemplare

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Das Pflichtexemplargesetz regelt die Abgabe von in Nordrhein-Westfalen verlegten Werken (in gedruckter und elektronischer Form) an die Universitäts- und Landesbibliotheken in Bonn, Düsseldorf und Münster. Diese sammeln und erschließen die Pflichtexemplare und stellen sie dauerhaft für die Nutzung zur Verfügung. Dies ist ein wesentlicher Bestandteil zum Erhalt des Kulturerbes.
Aus dem neuen Gesetzentwurf ergeben sich neue Anforderungen u.a. an die Bereitstellung der elektronischen Medien: Die Veröffentlichungen dürfen in den Lesesälen der jeweilig zuständigen Landesbibliotheken aufrufen, jedoch nicht kopiert oder zwischengespeichert werden. So wird verhindert, dass die Werke verbreitet oder in einer der Verbreitung vergleichbaren Weise im Sinne des §19a UhrG verfügbar gemacht wird. Unser Softwaremodul Elektronische Pflichtexemplare, welches sich bereits bei den Landesbibliotheken in Einsatz befindet, wird gemäß den neuen technischen Voraussetzungen angepasst.

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