Allgemeine Geschäftsbedingungen der Walter Nagel GmbH & Co.KG

I Allgemeines

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der Walter Nagel GmbH &Co.KG und dem Besteller, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden.

Sie gelten auch, wenn der Besteller insbesondere bei der Beauftragung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich zugestimmt. Eine solche Zustimmung bedarf der Schriftform.

II Vertragsabschluss

  1. Die Verträge kommen erst durch eine schriftliche Auftragserteilung durch den Besteller sowie schriftliche Auftragsbestätigung durch die Firma Walter Nagel GmbH &Co.KG zustande. Alle Angebote sind stets freibleibend, alle Bestellungen und Abmachungen, insbesondere mündliche und fernmündliche, auch die mit unseren Mitarbeitern sind für die Firma Walter Nagel GmbH &Co.KG nur bindend, wenn sie von dieser schriftlich bestätigt worden sind.
  2. Der Besteller ist verpflichtet, die Firma Walter Nagel GmbH &Co.KG über offensichtliche Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler der Auftragsbestätigung in Kenntnis zu setzen, so dass diese korrigiert und erneuert werden kann. Gleiches gilt auch bei fehlenden Unterlagen oder Zeichnungen. Bei derartigen Fehlern ist die Firma Walter Nagel GmbH &Co.KG an die Auftragsbestätigung nicht gebunden.
  3. Der Besteller ist verpflichtet, der Walter Nagel GmbH &Co.KG sämtliche Informationen, welche sie zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung benötigt, zur Verfügung zu stellen.

III Lieferbedingungen

  1. Alle Lieferungen erfolgen nur auf Kosten und Gefahr des Bestellers, unfrei ab Werk, ausschließlich Verpackung. Bei Leihverpackung (Collico, Fixbox, etc.) sind die in den Behältern angebrachten Hinweise zu beachten. Verschläge und Kartons werden nicht zurückgenommen. Warenrücksendungen werden nur angenommen, wenn eine schriftliche Zustimmung vorher eingeholt wurde.
  2. Eine Versicherung gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und zu seinen Lasten.
  3. Der Umfang der Lieferung wird durch schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Bei Druckerzeugnissen können 10% mehr oder weniger als bestellt geliefert werden. Berechnet wird stets die tatsächlich gelieferte Menge. Bei eingehenden Kleinaufträgen ist die Walter Nagel GmbH &Co.KG aus Rationalisierungsgründen berechtigt, diese Aufträge mengenmäßig zu erhöhen oder einen Aufpreis zu berechnen. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Auftraggeber zumutbar sind. Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann die Walter Nagel GmbH &Co.KG unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, mindestens 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für den entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
  4. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass unser Anspruch auf die Zahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, so können wir die uns obliegende Leistung verweigern und dem Besteller eine Frist zur Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung oder zur Sicherheitsleistung bestimmen. Im Falle des erfolglosen Fristablaufs sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Besteller die Zahlung ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unseren sofortigen Rücktritt rechtfertigen.

IV Lieferfrist

  1. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
  2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist und der Liefergegenstand das Werk verlassen hat.
  3. Die in der Auftragsbestätigung angegebenen unverbindlichen Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Teilleistungen und Teilberechnungen behalten wir uns vor.
  4. Die Walter Nagel GmbH &Co.KG wird von der Verpflichtung zur Leistung und der Einhaltung der Lieferfristen durch alle Umstände befreit, welche nicht im Verantwortungsbereich der Walter Nagel GmbH &Co.KG liegen (Arbeitskämpfe, Streik, Betriebsstörungen, Kriegs- und Ausnahmezustände, Verkehrsstörungen etc.). Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Seitens der Walter Nagel GmbH &Co.KG werden Beginn und zu erwartendes Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt.

V Gefahrenübergang

Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transportführer des Liefergegenstandes auf den Besteller über. Erklärt der Besteller, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Besteller über.

VI Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt Eigentum der Walter Nagel GmbH &Co.KG bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus bestehenden Geschäftsverbindungen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die aus Weiterveräußerung entstehenden Forderungen. Über unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren darf der Besteller nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr verfügen. Außergewöhnliche Verfügungen, wie z.B. Verpfändungen, Sicherungsübereignung usw. sind nicht gestattet. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Walter Nagel GmbH &Co.KG zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
    Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch die Walter Nagel GmbH &Co.KG gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht dies ausdrücklich durch die Walter Nagel GmbH &Co.KG schriftlich erklärt wird.
  2. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Besteller die Walter Nagel GmbH &Co.KG unverzüglich davon zu benachrichtigen und dieser alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung ihrer Rechte erforderlich sind Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf das Eigentum der Walter Nagel GmbH &Co.KG hinzuweisen. Bei Insolvenz des Bestellers ist die Walter Nagel GmbH &Co.KG jederzeit berechtigt, die gelieferten Waren auf Kosten des Bestellers zurückzunehmen und für deren Benutzung und Minderwert sowie als Ersatz für deren Aufwendungen eine angemessene Entschädigung zu beanspruchen.
  3. Eine Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Netto-Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Netto-Rechnungswert der anderen verwendeten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung.

VII Gewährleistung und Rechte des Bestellers bei Mängeln

  1. Die Waren sind bei vereinbarter Lieferung sofort und im Beisein des Transportführers auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel zu überprüfen (Tatbestandsaufnahme). Mängelrügen und Reklamationen müssen schriftlich sofort, spätestens neun Tage nach Empfang der Ware, in jedem Fall vor Weiterverwendung angezeigt werden. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche (z.B.: Wandlung, Minderung, Nachbesserung, Schadensersatz) wird nach Ablauf der oben benannten Frist ausdrücklich ausgeschlossen. Ist der Kauf für den Besteller ein Handelsgeschäft, so sind die Waren bei vereinbarter Lieferung sofort und im Beisein des Transportführers auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel zu überprüfen (Tatbestandsaufnahme).
  2. Bei berechtigten Mängelrügen hat die Walter Nagel GmbH & Co. KG binnen angemessener Frist von mindestens 10 Arbeitstagen nach ihrer Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Besteller den Preis mindern oder – sofern die Vertragswidrigkeit nicht nur geringfügig ist – von dem Vertrag zurücktreten. Daneben ist er gegebenenfalls berechtigt, Schadensersatz oder Aufwendungsersatz zu verlangen.
  3. Tritt der Besteller vom Vertrag zurück, so hat er der Walter Nagel GmbH & Co. KG den Liefergegenstand zurückzugeben und – ungeachtet sonstiger Ansprüche – für die Zeit der Nutzung ein angemessenes Entgelt in Höhe des üblichen Zinses zu zahlen.
  4. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Liefergegenstand von dem Besteller oder einem Dritten nachträglich an einen anderen Ort als den Lieferort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Liefergegenstandes oder war bei Vertragsabschluss mit uns vereinbart worden.
  5. Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz in §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1 und 634 a Abs. 1 Nr. 2. BGB längere Fristen vorschreibt.
  6. Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln werden wie folgt begrenzt: Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet die Walter Nagel GmbH & Co. KG nicht.
  7. Die Haftung der Walter Nagel GmbH & Co. KG für Mangelfolgeschäden ist außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen. Soweit die Walter Nagel GmbH & Co. KG für Mangelfolgeschäden haftet, ist die Haftung auf vorhersehbare, nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführende, Schäden begrenzt. Durch die vorstehende Haftungsbegrenzung werden Ansprüche des Bestellers wegen uns zurechenbarer Körper- oder Gesundheitsschäden sowie bei Verlust des Lebens des Bestellers oder seiner Erfüllungsgehilfen nicht beschränkt. Unberührt bleiben auch die Ansprüche des Bestellers aus dem Produkthaftungsgesetz und Ansprüche bei einer von uns gegebenen Garantie sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
  8. Der Besteller ist bei der bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme der Produkte, insbesondere der Produkte für die Digitalisierung, dazu verpflichtet, laufende Kontrollen, mindestens ein Mal pro Tag, durchzuführen und muss sicherstellen, dass das Gerät mangelfrei arbeitet. Werden diese Kontrollen unterlassen, liegt ein erhebliches Mitverschulden des Bestellers vor, welches zu einem Ausschluss eventueller Schadensersatzansprüche des Bestellers führt, wobei die Einschränkungen der Haftungsbegrenzung gemäß Ziffer 7. auch für diese Ziffer 8. gelten.“

VIII Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind in unserem Angebot ausgewiesen. Reparaturen und Leihmietenrechnungen sind sofort fällig und müssen innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug bezahlt werden. Die Leihmiete ist für jeden angefangenen Monat zum dritten Werktag eines Monats voll laut dem in Rechnung gestellten Betrag zu zahlen.
  2. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorher gehenden schriftlichen Vereinbarung mit der Walter Nagel GmbH &Co.KG. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen dem Besteller berechnet. Sie sind sofort in bar zu zahlen.
  3. Verzugszinsen berechnen wir mit 5%pa über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Walter Nagel GmbH &Co.KG eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder wenn der Besteller eine geringere Belastung nachweist.
  4. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen gegenüber der Walter Nagel GmbH &Co.KG nur mit unbestrittenen bzw. rechtskräftig festgestellten Forderungen statthaft. Gleiches gilt für die Aufrechnung mit solchen.
  5. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, ist die Walter Nagel GmbH &Co.KG berechtigt, die Preise angemessen, entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen gemäß der vorgenannten Regelung nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen.

IX Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist Leopoldshöhe
  2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, dass für den Hauptsitz der Walter Nagel GmbH &Co.KG örtlich zuständig ist. Die Walter Nagel GmbH &Co.KG ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
  3. Hat der Besteller seinen Sitz im Ausland und befindet sich der Lieferort außerhalb Deutschlands, so gilt ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem BGB und dem HGB das UN-Übereinkommen über den internationalen Warenkauf (CISG) vom 11.04.1980. Nicht in dem CISG geregelte Rechtsfragen bestimmen sich nach deutschem Recht. Das CISG wird wie folgt modifiziert:

(1) Ersatzlieferungen schuldet die Walter Nagel GmbH & Co. KG gemäß Artikel 46 CISG nur, wenn die Vertragswidrigkeit des Liefergegenstandes eine wesentliche Vertragsverletzung darstellt.
(2) Vorzeitige Lieferungen sind entgegen Artikel 52 CISG möglich.
(3) Sind gemäß Artikel 78 CISG Zinsen geschuldet, so richtet sich deren Höhe nach dem in Deutschland geltenden Zinssatz von 8 % über dem Basiszins gemäß § 247 BGB.

X Sonstiges

  1. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit der Walter Nagel GmbH &Co.KG geschlossenen Vertrag, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung der Walter Nagel GmbH &Co.KG.
  2. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
  3. Mit Vertragsschluss erkläre(n) ich/wir, den Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Walter Nagel GmbH &Co.KG zur Kenntnis genommen zu haben und erkenne(n) diese an.
  4. Die Walter Nagel GmbH & Co. KG ist berechtigt personenbezogene Daten des Bestellers zu speichern, zu übermitteln und zu verändern und zu löschen. Der Besteller erhält hiermit Kenntnis gemäß § 26 BDSG.