Elektronische Semesterapparte der UB Würzburg

|Bibliotheken, Museen und Archive

Katharina Boll und Hans Günter Schmidt

Ohne eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes wäre das Angebot elektronischer Semesterapparat undenkbar. Erst mit dem „Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“1, dem so genannten „Ersten Korb“, wurde als § 52 a des Urheberrechtsgesetzes eine Ausnahme („Schranke“) eingeführt, die es Hochschulen erlaubt,
„[...] veröffentlichte kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften zur Veranschaulichung im Unterricht an Schulen, Hochschulen, nichtgewerblichen Einrichtungen der Berufsbildung ausschließlich für den bestimmt abgegrenzten Kreis von Unterrichtsteilnehmern [...] öffentlich zugänglich zu machen.“2

Die Gültigkeit der Vorschrift war zunächst bis 31.Dezember 2006 befristet und wurde seitdem zweimal verlängert – zuerst bis 31. Dezember 2008 und aktuell bis 31. Dezember 2012.3 Seit dieser Gesetzesänderung ist es möglich, urheberrechtlich geschütztes Material für Lehrzwecke an der Hochschule den Studierenden zur Verfügung zu stellen. Die Idee der Elektronischen Semesterapparate war geboren. Diese Apparate halten die Literatur, die für eine Lehrveranstaltung benötigt wird, elektronisch vor. Die Vorteile für die Dozenten wie für die Studierenden liegen auf der Hand: Die Dozenten sparen sich das zeitraubende Erstellen von Kopiervorlagen und die Studierenden können orts- und zeitunabhängig auf die benötigte Literatur zugreifen. Besonders bei komplexen zweischichtigen, historisch gewachsenen Bibliothekssystemen mit stark verteilt stehenden Beständen ist der Service-Gewinn für die Studierenden bedeutend. Den Vorgaben des Urheberrechts zufolge muss dabei allerdings sichergestellt sein, dass – beispielsweise durch Kennwortschutz – nur ein abgegrenzter Kreis von Unterrichtsteilnehmern auf die elektronischen Semesterapparate Zugriff hat. An einer Hochschule sind das die Studierenden, die für eine Lehrveranstaltung zugelassen sind, oder die Teilnehmer einer Forschergruppe. Da die Universitäts- und Hochschulbibliotheken die Studienliteratur vorhalten, bietet es sich daher an, dass es gleichermaßen die Bibliotheken sind, die hier als Dienstleister fungieren und Wege finden elektronische Semesterapparate einzurichten. Für die Hochschule insgesamt bietet ein zentralisierter Semesterapparat-Service die Möglichkeit, digitale Dokumente für die Lehre aus einer Hand, in standardisierter guter Qualität und rechtsicherer Form anbieten zu können und damit individuelle, mitunter auch improvisiert anmutende Semesterapparat-Interpretationen auf einzelnen Lehrstuhl-Homepages obsolet zu machen. Nicht zuletzt aber ermöglichten die etwa zeitgleich mit der Urheberrechtsnovelle in vielen Bundesländern eingeführten Studiengebühren bzw. –beiträge, dass sich neue finanzielle Spielräume für die Einführung innovativer Infrastrukturdienste eröffneten. An der Universität Würzburg begrüßten die an den Beschlüssen zur Mittelverwendung beteiligten Studierendenvertreter uneingeschränkt das Konzept der Universitätsbibliothek zur Einführung Elektronischer Semesterapparate, konnte hier doch überzeugend und transparent die Forderung des Bayerischen Hochschulgesetzes nach einer Widmung der Mittel „zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen“ eingelöst werden.

Den kompletten B.I.T.online-Artikel gibt es hier.

1 Beschlossen am 10.09.2003 und veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003, Teil I, Nr.46 vom 12.09.2003, S. 1774-1788.

2 Ebd., S. 1776.

3 Verabschiedet vom Bundestag am 13.11.2008 in seiner 187. Sitzung (BT-Drs. 16/10569), zugestimmt vom Bundesrat am 28.11.2008 in seiner 851. Sitzung.

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